HINWEISGEBERSCHUTZ
nach dem Hinweisgeber- Schutzgesetz (HinSchG)
Allgemeine Informationen zum HinSchG:
Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechts-verstöße erlangt haben und diese melden.
Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Beschäftigte in Unternehmen nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden.
Diese eingerichtete Meldestelle wird extern, also außerhalb der Betriebsstätte, in der Sie beschäftigt sind und außerhalb der Einflussnahme durch (leitende) Mitarbeiter Ihrer Betriebsstätte, betrieben.
Jeder Mitarbeiter, der im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt, kann diese an die Kontaktstelle melden.
Es ist sichergestellt, dass Ihre Meldung absolut vertraulich behandelt wird und keine zweite Person Zugriff auf Ihre Informationen und/oder Ihre persönlichen Daten hat oder erhält.
Die Meldestelle kann auf unterschiedliche Weise kontaktiert werden:
ACHTUNG: Whats App oder ähnliche Dienste sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich!!!
Was kann im beruflichen Zusammenhang alles gemeldet werden?
Ist meine Meldung gerechtfertigt?
Im Zweifelsfall kann vorab (auch anonym) die Meldung besprochen werden, um zu gewichten, ob sie relevant im Sinne der rechtlichen Rahmenbedingungen ist.
Ablauf nach § 17 HinSchG
A) Einleitung interner Nachforschungen;
B) Mögliche Maßnahmen zur Behebung des Problems;
C) Verweis auf andere Kanäle oder Verfahren bei Meldungen;
D) Abschluss des Verfahrens aufgrund mangelnder Beweise oder anderer Gründe;
E) Befassung einer zuständigen Behörde;
Datenschutzrechtliche Belange werden gemäß der EU- DSGVO und des BDSG verbindlich beachtet und eingehalten. Ausführliche Hinweise zum Datenschutz, Aufbewahrungszeiträume, Löschungen der Unterlagen können unter www.informatenschutz.com abgerufen werden.
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